Rücktritt durch den Mieter
Wir hoffen nicht, dass Sie Ihren Urlaub ungeplant absagen müssen. Sollte dies jedoch eintreten, gilt folgendes:
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis
2 Monate vor Beginn der Mietzeit: 20% des gesamten Mietpreises
1 Monat vor Beginn der Mietzeit: 50 % des gesamten Mietpreises
14 Tage vor Beginn der Mietzeit: 80 % des gesamten Mietpreises
Erfolgt keine schriftliche Stornierung, müssen wir leider den kompletten Betrag in Rechnung stellen.
Dem Mieter bleibt der Nachweis, dass beim Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird empfohlen.